Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Verträge, Beratungsleistungen, Audits und sonstigen Dienstleistungen im Bereich "Green Industrial Design" zwischen der Yohoya ExIndustries GmbH (Auftragnehmer) und ihren gewerblichen Kunden (Auftraggeber - B2B).
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die beidseitige Unterzeichnung eines Projektvertrages oder durch schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
3. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Rahmen der ökologischen Prozessoptimierung (Eco-Manufacturing). Er schuldet die fachgerechte Leistungserbringung, jedoch keinen spezifischen wirtschaftlichen oder prozentualen Einsparungserfolg, sofern nicht vertraglich anders definiert.
4. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Audits und der Beratung erforderlichen betriebsinternen Daten (Produktionspläne, Energieverbrauch etc.) rechtzeitig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Honorare verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch nach 14 Tagen ohne Abzug fällig. Verzugszinsen werden nach § 456 UGB in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz berechnet.
6. Vertraulichkeit (NDA)
Beide Parteien verpflichten sich zu absolutem Stillschweigen über alle geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten (insbesondere Produktionsgeheimnisse), die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.
7. Schutzrechte und Nutzung
Alle durch den Auftragnehmer erstellten Gutachten, Prozesspläne und Designs bleiben geistiges Eigentum der Yohoya ExIndustries GmbH. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein unwiderrufliches Nutzungsrecht für firmeninterne Zwecke.
8. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist generell ausgeschlossen.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Linz, Österreich. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Linz vereinbart. Es gilt österreichisches Recht (Ausschluss UN-Kaufrecht).